Beherbergungsberbot

Beherbergungsberbot

Beherbergungsberbot für touristische Zwecke

Liebe Gäste,

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen im November 2020 verboten sein. Demnach dürften nur noch für nicht-touristische Zwecke wie Dienstreisen Übernachtungsangebote gemacht werden. Das entspricht einem allgemeinen und bundesweiten Beherbergungsverbot für touristische Zwecke.

Hotel Galleria München

Am 29.10.2020